Mitgliedsschulen
Die Musikschulen im Land Brandenburg
- sind entweder unmittelbar Teil einer Kommunalverwaltung oder haben einen als gemeinnützig anerkannten privatrechtlichen Träger, in dem die Kommune wesentliche Verantwortung übernimmt.
- tragen die Verantwortung für die musikalische Ausbildung von etwa 37.000 Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen - flächendeckend in allen Landkreisen und Städten in Brandenburg.
- erfüllen damit einen öffentlichen Bildungsauftrag und haben einen festen Platz im Bildungsgefüge.
- stehen durch sozialverträgliche Unterrichtsgebühren allen Bevölkerungsschichten offen
- arbeiten nicht gewinnorientiert
- ergänzen den Musikunterricht an der allgemeinbildenden Schule
- arbeiten mit Schulen, Kindergärten, Laienmusikvereinen, Jugendzentren, Volkshochschulen, Kirchen, freien Trägern u.a. zusammen
- bereichern durch vielfältige Veranstaltungen das kulturelle Leben der Kommunen
- Zu den Veranstaltungen im letzten Jahr kamen über 480.000 Besucher, wobei die meisten Konzerte nicht kostenpflichtig sind und daher die geschätzten Besucherzahlen um ein Vielfaches höher liegen.
- leisten sowohl musikpädagogische Breitenarbeit als auch Spitzenförderung.
